Wieder mobil ohne MPU, ohne Vorkasse & völlig legal
Im EUCARIS Register eingetragen inkl. schriftlicher Bestätigung
der Kunden geholfen
erfolgreich in der Wiedererteilung
KOSTENLOSE BERATUNG
durch unsere Partneranwälte
OHNE MPU & OHNE VORKASSE
Werden Sie noch heute mobil

erfolreiche Wiedererteilungen
UNSERE VORTEILE
OHNE VORKASSE
Bei uns können Sie Ihre Dokumente einreichen und eine Beantragung beanspruchen ohne Vorkasse. Sie werden erst beim Erhalt bezahlen.Die persönliche Abholung in Lettland ist ebenfalls möglich.
- Kein finanzielles Risiko für Sie
- Ohne jegliche Anzahlungen, Vorkasse
KOSTENLOSE UMSCHREIBUNG
Sie können Ihren EU-Führerschein kostenlos und ohne Probleme über uns umschreiben.
- Völlig kostenlos
- Ohne jegliche Probleme
REGISTRIERT, LEGAL & ANERKANNT
Bei uns erhalten Sie eine legale, registrierte & anerkannte Fahrerlaubnis vom EUCARIS. Die Fahrerlaubnis ist im EUCARIS Register eingetragen & Sie bekommen eine schriftliche Bestätigung.
- Im EUCARIS Register eingetragen
- inkl. schriftlicher Bestätigung
PROFISSIONELLE BERATUNG & HILFE
Inklusive kostenloser Umschreibung
JURISTISCHER BEISTAND
Unsere Partneranwälte stehen Ihnen im ganze Prozess kostenlos zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen juristischen Fragen & Hindernissen.
Egal ob gerichtlich oder außergerichtlich, wir unterstützen Sie immer kostenlos.
GELD ZURÜCK GARANTIE
SCHNELLE ERTEILUNG
Wir kümmern uns stets um unsere Kunden. Einen hohen Wert legen wir ebenfalls auf eine schnelle Erteilung, damit unsere Kunden schnellstmöglich wieder mobil sind.
OHNE MPU & OHNE HÜRDEN
DIE AKTUELLE RECHTSLAGE
Seit dem Jahre 1992 hat der Europäische Gerichtshof insgesamt elf Mal entschieden, das ein gegenseitiges Anerkennungspostulat besteht.
Insbesondere ist der Besitz und der Erwerb eines solchen EU-Führerscheins als Beweis dafür anzusehen, das der Inhaber des EU-Führerscheins am Tag der Ausstellung die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt hat.
Und zwar Mindestvoraussetzungen sowohl hinsichtlich der geistigen und körperlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis, als auch hinsichtlich des Wohnsitzerfordernisses.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zuletzt am 17. Januar 2014 zum Aktenzeichen 16a, 1292/10 entschieden und taucht immer wieder in den Urteilsbegründungen auf.
Die Ausstellung des EU-Führerscheins ist zunächst ein Beleg dafür das die Vorraussetzungen vom Ausstellerstaat überprüft worden sind, und die deutschen Behörden und die deutschen Gerichte sind zunächst an diese Feststellungen gebunden.
Anerkennung & Gültigkeit des Führerscheins
Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt.
Wenn Sie also in ein anderes EU-Land übersiedeln, brauchen Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht umzutauschen. Sie können in Ihrem neuen Land mit Ihrem aktuellen Führerschein fahren, sofern
er gültig ist
Sie alt genug sind, um ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse zu führen
Ihre Fahrerlaubnis im Ausstellungsland nicht ausgesetzt, eingeschränkt oder aufgehoben wurde
Die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, B1, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden auch in anderen EU-Ländern anerkannt.
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
Der Europäische Gerichtshof hat bereits elf Mal entschieden, dass ein gegenseitiges Anerkennungspostulat in der ganzen Europäischen Union besteht.
EUROPÄISCHE UNION ANERKENNUNGSPOSTULAT
Alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Union müssen sich gegenseitig die EU - Führerscheine anerkennen! Sonst würde eine Anzweiflung der Europäischen Union bestehen.
Mittlerweile werden die EU-Führerscheine auch vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg als rechtsgültig und legal anerkannt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg prüft diese und stellt eine schriftliche Bestätigung aus.
Vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg bestätigt
Legal, rechtsgültig & anerkannt!
Sie können bei uns einen neuen EU-Führerschein «Lettland» ohne den MPU-Test auf der Grundlage der europäischen Gesetzgebung ganz legal erwerben. Damit sind Sie sowohl in Deutschland (trotz MPU-Auflage), als auch in Österreich und in der Schweiz wieder mobil.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit des Neuerwerbs eines EU-Führerscheins an. Dieser EU-Führerschein ist in Italien, Bulgarien und in der gesamten europäischen Union, als auch darüber hinaus anerkannt und rechtsgültig.
Jeder Führerschein wird einzeln von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geprüft und schriftlich bestätigt. Somit sind Sie ganz auf der sicheren Seite!
Der Neuerwerb der Fahrerlaubnis (FE) im europäischen Ausland stellt eine legale Alternative zur nationalen (deutschen) MPU Auflage dar, mit der Sie ggf. deine entzogene Fahrerlaubnis wiedererlangen können.
Weit über 5.000 unserer Kunden haben diese Möglichkeit bereits zufriedenstellend genutzt. Die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) als auch die der deutschen Rechtsprechung haben diese Alternative eines Neuerwerbs des EU-Führerscheins im europäischen Ausland als rechtsgültig bestätigt.
Nutzen Sie die Gelegenheit und erwerbe Sie einen EU-Führerschein völlig ohne ANZAHLUNG! — Wir sind zuverlässiger als andere Agenturen.
KOSTENLOSE BERATUNG
durch unsere Partneranwälte
OHNE MPU & OHNE VORKASSE
Werden Sie noch heute mobil
Feedback unserer Kunden
„The integrated language module has truly streamlined our processes and made it possible to scale up the number of websites.“

Amanda Teylor
Product Manager at Shopify
“Our customers place high demands on us when it comes to quality and service, which means that we have to place even higher demands on our suppliers. In GetTranslate we have a partner that can meet these challenges. This makes them an invaluable asset to us.”

Sam Smith
Product Manager at Shopify
”Whenever I had a special request or a short deadline GetTranslate found a solution.”

Adam Smile
Product Manager at Shopify

Vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg bestätigt Flensburg bestätigt
Erwerben Sie den EU-Führerschein über uns und erhalte Sie eine schriftliche Bestätigung vom (KBA) in Flensburg.
Somit gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie Ihren EU-Führerschein erhalten und dass dieser rechtsgültig und legal ist.
Durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg bestätigt.
www.kba.de | Email: kba@kba.de | Tel: +49 461 316- 0 | Telefax: +49 461 316- 1650